
AGB

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Für die Seminare und Beratungsleistungen sowie Baudienstleistungen der Ziegler GmbH gelten diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht durch Ergänzungen oder Änderungen schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Eine stillschweigende Änderung schriftlicher Vereinbarungen ist ausgeschlossen.
§ 2 Unsere Leistungen
2.1 Wir beraten / geben Seminare unabhängig und weisungsfrei unseren Kunden als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet, noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, und zwar auch dann, wenn wir die Maßnahmen des Kunden begleiten.
2.2 Unsere Tätigkeit für den Kunden richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Wir werden den Kunden jedoch darauf aufmerksam machen, wenn sich die Notwendigkeit von zusätzlichen oder ergänzenden Tätigkeiten ergeben sollte. In einem solchen Fall der Auftragserweiterung fordert dann der Kunde zusätzliche oder ergänzende Tätigkeiten an oder nimmt diese entgegen.
2.3 Wir führen keine rechts- oder steuerberatenden Tätigkeiten als Vertragsinhalt aus.
2.4 Die Weitergabe unserer Ausarbeitung für den Kunden an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung und erfolgt ausschließlich im Interesse unseres Kunden.
2.5 für erbrachte Baudienstleistungen gewähren wir eine Garantiezeit von 2 Jahren - außer wir bestätigen andere Garantiezeiten schriftlich
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Die vom Kunden uns mitgeteilten Informationen bzw. das zur Verfügung gestellte Material liegt unserer Tätigkeit zugrunde, wobei wir davon ausgehen, dass dies für die vereinbarte Beratung vollständig und richtig ist. Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit dieses Materials zu überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn wir Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vornehmen, die auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen basieren.
3.2 Der Kunde bestimmt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, für alle im Zusammenhang mit unserer Beratung / Seminar anfallenden Tätigkeiten rechtswirksame Erklärungen abzugeben und/ oder von uns entgegenzunehmen.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erfüllung unseres Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz sichergestellt sind, damit ein möglichst ungestörtes und zügiges Arbeiten an dem Beratungsauftrag ermöglicht wird. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Mitarbeitenden und Räumlichkeiten sowie der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationseinrichtungen, die für die Tätigkeit erforderlich sind.
Seminare werden in unseren Räumlichkeiten abgehalten – auf speziellen Kundenwunsch ist die Durchführung auch beim Kunden möglich. In diesem Fall hat der Kunde geeignete Räumlichkeiten ( inkl. notwendiger technischer Ausstattung ) zur Verfügung zu stellen.
3.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nach, so sind wir nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle können wir entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten tatsächlichen Leistungen in Rechnung stellen oder stattdessen die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Beendigung ersparten Aufwendungen.
3.5 Vereinbarte Termine können bis 20 Tage vor Realisierung kostenfrei verschoben werden. Kurzfristigere Verschiebungen werden mit 50 % des Honorarsatzes abgerechnet. Im Falle einer Verschiebung durch den Kunden wird die Ziegler GmbH bemüht sein, Reisekosten und Spesen zu vermeiden, bzw. bereits getätigte Buchungen kostenfrei zu stornieren. Wo dies nicht oder nur teilweise möglich ist, werden wir unvermeidbare Kosten, bzw. auch Stornokosten abrechnen.
Sollten Sie gezwungen sein, ein Seminar abzusagen, ist dies ausschließlich mit einer schriftlichen Benachrichtigung möglich.
Die Stornierung der Anmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist für Sie kostenlos. Geleistete Zahlungen werden im vollen Umfang rückerstattet.
Bei Stornierung der Anmeldung 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr fällig (zzgl. MwSt). Bei Stornierung der Anmeldung 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 100% der Teilnahmegebühr zu zahlen (zzgl. MwSt.).
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die Teilnahmegebühr zu 100% berechnet. Eine Vertretung des gemeldeten Teilnehmers ist selbstverständlich kostenlos möglich.
Die Zahlung der Seminargebühr ist bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnung / Anzahlung ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang bei unserem Kunden fällig. Bei Pauschalpreisprojekten erlauben wir uns, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe anzufordern.
4.2 Zahlt der Kunde nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht innerhalb der gesetzten Frist, können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen.
4.3 Sämtliche Preise sind Nettobeträge und gelten zuzüglich anfallender Kosten, insbesondere Porto, Verpackung, Versicherung, Reisekosten und -spesen und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallenden lokalen Steuern.
4.4 Bei Zahlungsverzug nach erfolgter Zahlungserinnerung sind wir ohne vorherige Ankündigung berechtigt, unsere Tätigkeiten einzustellen. Ein dadurch entstandener oder gegebenenfalls entstehender Schaden ist von uns nicht zu ersetzen. Dies gilt auch bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Wir behalten uns vor, weitere Verzugskosten geltend zu machen.
4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder solchen Forderungen aufrechnen, die zu Forderungen der Ziegler GmbH im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
Er darf gegen die Ziegler GmbH gerichtete Ansprüche nicht abtreten; die Ziegler GmbH kann in jedem Fall durch Leistung an den Kunden erfüllen (§ 354 a HGB). Ein Zurückbehaltungsrecht kann sich nur auf Ansprüche aus diesem Vertrag stützen. Diese Einschränkung gilt aber nicht, wenn die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.6 Für Baudienstleistungen wird eine Anzahlung in Höhe von 50% nach Beauftragung fällig. Der Rest sofort rein netto ohne Abzug nach Rechungsstellung.
§ 5 Haftung
5.1 Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von uns empfohlener Maßnahmen beim Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Maßnahmen begleiten.
5.2 Wir haften gegenüber unseren Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vertragliche Haftungsansprüche uns gegenüber verjähren zwölf Monate nach abgeschlossener Leistungserbringung.
5.3 für Baudienstleistungen gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren
§ 6 Vertraulichkeit
6.1 Alle Unterlagen, die wir im Rahmen unserer vorgenannten Tätigkeit an den Kunden weitergeben, dienen ausschließlich der Erreichung von Projektzielen und dürfen in diesem Rahmen hausintern vom Kunden genutzt und vervielfältigt werden.
6.2 Wir verpflichten uns, auch nach Beendigung unserer Tätigkeit über alle Informationen, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit bekanntgegeben worden sind, Stillschweigen zu bewahren. Wir haben jedoch das Recht, unsere Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, dass uns der Kunde dies schriftlich vor Beginn unserer Tätigkeit untersagt hat.
6.3 Wir sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung unserer Tätigkeit uns anvertraute personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte ist uns untersagt.
6.4 Wir werden alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich behandeln.
§ 7 Datenschutz
7.1 Wir verpflichten uns, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzvorgaben, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten. Sofern wir in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommen, werden wir diese im Sinne von § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
§ 8 Geistiges Eigentum
8.1 Der Kunde darf die im Rahmen unserer Dienstleistung von uns erstellten Berichte, Aufstellungen und Arbeitsmaterialien nur für die vereinbarten Beratungen / Seminare im Rahmen des Vertrages verwenden. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 9 Abwerbeverbot
9.1 Der Kunde und wir sind verpflichtet, während unserer Tätigkeit und 20 Monate danach gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
§ 10 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
10.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist Landshut
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anwendbar.
10.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Vertragsbeziehungen nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsschließenden, eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzungen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch entsprechend, falls die Vertragsbeziehung eine regelwidrige Lücke enthält, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
